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Antwort
Also nach meinem Kenntnisstand ist zum Erlangen der Plakette im Bereich der Bremsanlage auf eine Konstante und vorallem Gleichmässig Wirkung der Bremse zu achten. Hier gilt glaube ich zwischen links und rechts auf einer Achse eine Größenordnung von 3% als Tolleranz. Was die Dicke der Bremsbeläge angeht so glaube ich sind es 3 mm an der Scheibenbremse und 30 % der Belagstärke bei den Trommelbremsen, jedoch wird man dann bereits von einigen Prüfern darauf hingewiesen diese im Auge zu behalten und in naher Zukunft zu erneuern. Also falls die Bremsbeläge mit Warnkontakten versehen sind und die Leuchte bereits an geht, wird es mit Sicherheit keine Plakette geben.