Lies dir mal den § 228 StGB durch.

Wenn das grundsätzlich strafbar wäre, würden sich Menschen, die beispielsweise sado-masochistischen Sex praktizieren, auch strafbar machen.

Da steht, dass die Tat dann nicht mehr rechtswidrig ist, falls eine Einwilligung erfolgt ist. Die Einwilligung muss aber wirksam sein, soll heißen, der oder diejenige muss einsichtsfähig sein und es ausdrücklich sagen (würde bei hochgradig Betrunkenen also ins Leere gehen).

Das Opfer will es ja, also muss es auch nicht mehr vom Gesetz derart geschützt werden. Allerdings bleibt die Körperverletzung strafbar, wenn sie gegen die guten Sitten (ethisch-moralische Wertung) verstößt. Die Grenze ist erst recht dann erreicht, wenn jemand in seine Tötung einwilligt oder sich die Einwilligung nur auf etwas bestimmtes bezieht und derjenige da mehr an Schaden anrichtet, als vom Opfer eigentlich „gewollt.“

Zudem sollte nicht vergessen werden, dass eine Körperverletzung ein Antragsdelikt ist, zumindest die einfache, „leichte“ oder fahrlässige Körperverletzung. Das Opfer muss also selbst einen Strafantrag stellen. Tut es das nicht, wird es auch nicht vom Staat verfolgt. Ausnahme ist da tatsächlich die schwere oder gefährliche Körperverletzung. Die wird von Amts wegen verfolgt.

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