![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
"Ein Ende der Schulpflicht vor Ablauf von 12 Jahren ist in besonderen Fällen gemäß § 70 Abs.6 NSchG möglich. Die Schulpflicht endet demnach vorzeitig für Schülerinnen und Schüler, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht oder eine außerschulische Einrichtung besucht haben"
https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/schulbesuch-schulpflicht/schulpflicht