Antwort
Diese Frage ist leider nicht so einfach aus der Ferne "mutmaßend" zu beantworten , da den Herstellerangaben zu Rechweiten immer auch technische Unwägbarkeiten wie funktechnische Störeinflüsse unvorhersehbarer Natur gegenüber der Hersteller-Betesungskriterien gegenüberstehen .
Im Zweifel müßtest Du den Gegenbeweis führen , wenn der Hersteller sagt , daß die genannten Reichweitenangaben in seiner Auslotung paßten . Zudem müßte man auch den exakten Wortlaut der Reichweitenversprechen im Nutzerhandbuch der Drohne kennen .
Versuchen kannst Du es ja dennoch mal über Gewährleistung oder Garantie . Das kostet erst mal nichts .