Antwort
Das erste definitiv nein
das zweite ist glaube ich komplizierter von der Rechtslage, dafür müssen die Umstände und alles ziemlich klar und deutlich sein, jedoch ist man verpflichtet für Hilfe zu sorgen wenn jemand in Gefahr ist also denke ich ist es nicht zulässig eine Person absichtlich Wort wörtlich ans Messer zu liefern und zu opfern.
Was jedoch anders ist, ist wenn beispielsweise zwei Personen angegriffen werden und die eine Person flieht und den anderen „zurück lässt“ da das eigene Leben immer als erstes gerettet werden darf und nur wenn einer überlebt kann diese Person Hilfe holen und schlimmeres verhindern. Wenn alle tot/entführt/etc. sind, ist auch keinen geholfen. Zeugen und Überlebende sind wichtig