Ich entwirre mal ein wenig die Begriffe:

  1. Arbeitsunfähig, schreibt der Arzt ab Beginn der Krankheit
  2. Wer Anspruch hat, bekommt während der Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen Lohnfortzahlung (100 % Gehalt)
  3. Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld bis höchstens 78 Wochen (70% vom Bruttogehalt, höchstens jedoch 90% vom Nettogehalt, jeweils Durchschnitt der letzten 3 Monate)
  4. Wer nach dieser Zeit auch weiterhin arbeitsunfähig bleibt, hat keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Es ist rechtzeitig ein Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen. Die ges. Rentenversicherung prüft ob der Arbeitnehmer künftig wieder voll arbeiten kann, ob er weniger als 6, aber mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann (halbe Erwerbsminderungsrente) oder weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann (volle Erwerbsminderungsrente). Dieser Anspruch wird alle drei Jahre neu geprüft und bei fortbestehen der Erwerbsminderung, wird der Anspruch der Gehaltsgruppe jeweils heruntergestuft. Wenn der Arbeitnehmer nach 3 Jahren zwar in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, aber in einem niederen Beruf, dann endet auch die EM Rente. Wer auf lange Sicht überhaupt nicht mehr arbeiten können wird, der wird ausgesteuert.

Ich hoffe das ich das so richtig wiedergeben habe.

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