Hi
Der Erwerb und Besitz von Einhandmessern ist ja in Deutschland legal, jedoch ist das Mitführen solcher ja verboten. Sagen wir mal ich hatte einen Konflikt mit jemandem der sowieso eine Schlägerei suchte und drohte ihm mit dem Messer damit er leine zieht. Wenn er er jedoch mich angreift und ich ihm das Messer ins Bein steche, habe ich mich auch strafbar gemacht oder fällt das unter die Selbstverteidigung?

LG