das kommt auf die Art des Videos an, ist das Video als Kinderpornographie oder als Gewaltverherrlichende Pornographie ein zu stufen, so ist bereits der Besitz strafbar.

Ist es handelsübliche Pornographie und wir wissen auch alle was da so aufm Pausenhof rum geht an Fetischvideos, dann ist der Besitz nicht strafbar nur unter Umständen das Verteilen, weil man ja solche Sachen als jugendlicher noch nicht sehen "darf".

Da du es aber eh gelöscht hast sollte es Wurst sein... auf jeden Fall weißt du wenn dich da irgendwer deswegen anmotzen möchte, dass die beiden Flachpfeifen dich verpfiffen haben nachm Motto wieso kriegen wir ärger da war ja noch wer schlimmes bei und in dem Fall würd ich die aus meinem Freundeskreis aussortieren

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