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Antwort
In den ersten 6 Monaten muss man DIR/EUCH beweisen, dass ihr die Sache beschädigt habt und kein Sachmangel vorliegt. Nach den 6 Monaten müsst IHR dann beweisen, dass da ein Produktionsfehler/Sachmangel vorliegt.
Wenn das Gerät also 30 Tage alt ist, dann sollte es da keine Probleme geben.