Bei der DDR ziert man sich noch, wohl auch, um den Eindruck einer Gleichsetzung mit dem dritten Reich zu vermeiden.

Letztendlich wird das Fazit aber lauten: Ja, die DDR war ein Unrechtsstaat

Unrechtsstaat – Wikipedia

Auch unter Juristen ist umstritten, inwieweit die DDR als Unrechtsstaat bezeichnet werden könne. Horst Sendler vertritt die Ansicht, die DDR sei „im Kern ein Unrechtsstaat“ gewesen, weil die Gesetze „nur Versatzstücke“ gewesen seien, die „bei Bedarf beiseitegeschoben werden“ konnten, wenn sie „der Staatsführung […] oder sonstigen zur Entscheidung befugten Organen“ nicht passten; die DDR habe „drastisch-salopp“ gesagt „aufs Recht gepfiffen“.[41] Demgegenüber meint Ingo Müller, dass genauso wenig der Unrechtsstaat an sich existiere wie ein Staat, der sich ein für alle Mal den Ehrentitel „Rechtsstaat“ erworben habe, sodass die einzelnen stattgefundenen Unrechtsakte jeweils für sich bewertet werden müssten.[1] Rudolf Wassermann vermeidet den Begriff „Unrechtsstaat“, hebt aber hervor, dass die „sozialistische Rechtspflege“ die bürgerlichen Vorstellungen vom Rechtsstaat ausdrücklich bekämpfte. Dem Rechtsstaat „wesensfremd“ sei besonders auch die politisch gesteuerte Leitung der Rechtsprechung.[42] Volkmar Schöneburg plädiert dafür, die Rechtsnormen sowohl im NS-Staat als auch in der DDR genau zu analysieren und nicht einfach durch die Kategorie „Unrechtsstaat“ zu ersetzen.[43] Der Publizist und Jurist Thomas Claer sieht eine Gleichsetzung von DDR und NS-Regime durch den Begriff des Unrechtsstaats kritisch, da sich dabei die Gefahr einer Verharmlosung der Naziherrschaft aufdränge, die ganz andere Dimensionen des Unrechts erreichte, insbesondere sei „mangels einer ‚Unrechtsideologie‘ […] die DDR folglich nicht als Unrechtsstaat anzusehen.“[23]
Das Bundesverfassungsgericht hatte gegenüber der DDR stets „eine vorsichtige und letztlich nichts präkludierende Entscheidungsstrategie befolgt: Man hat sich geweigert, die andere deutsche Republik als ,den Unrechtsstaat durch und durch‘ zu betrachten […].“[44]
Das Amtsgericht Tiergarten wies 2012 im Rahmen eines Urteils gegen einen Oberst des Ministeriums für Staatssicherheit dessen Behauptung zurück, bei der DDR habe es sich nicht um einen Unrechtsstaat gehandelt. „Aufgrund des gegenwärtigen Standes der Geschichtsforschung und der rechtskräftigen Verurteilung führender Persönlichkeiten der ehemaligen DDR steht fest“, so das Gericht, „dass es sich bei der ehemaligen DDR um eine Gewalt- oder Willkürherrschaft gehandelt hat.

Fazit

„Unrecht war strukturell und politisch bedingt, Recht blieb stets willkürlich.“