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Antwort
Erlaubt ist das schon, unterliegt aber sehr strengen Regeln und ist heute in keiner Weise mehr zu bewerkstelligen.
- Du benötigst die Deckungszusage der Versicherung (eVB Nummer MIT DER GENEHMIGUNG DAS KFZ OHNE ZULASSUNG ÜBERFÜHREN ZU DÜRFEN)
- ein zugeteiltes Kennzeichen des Straßenverkehrsamt und die Genehmigung zur Überführungsfahrt
- Es ist sind ausschließlich Fahrten auf direktem Wege zum TÜV oder zur für Dich zuständigen Zulassungsstelle genehmigungsfähig und auch nur zum Zweck der Hauptuntersuchung oder zum Zweck der Zulassung und von da aus zu Deiner Wohnstätte gestattet
- Der direkte Weg darf ausschließlich Innerhalb des für Dich zuständigen Zulassungsbezirk und einen direkt daran angrenzenden Zuallsungsbezirk führen.
Die Zuteilung des Kennzeichens und die Genehmigung der Zulassungsstelle sowie auch von der Versicherung sind reine Formalitäten und telefonisch zu erledigen. Müssen aber zwingend vorliegen.