Wenn der Vermieter eine Untervermietung seines Wohnraumes von sich aus nicht erlaubt , wäre solch eine "Überlassungsabsprache" zwischen dem ursprünglichen Mieter und Dir ( als Untermieter ) rechtlich latent unwirksam .

Du würdest Dich damit dann ggf. zu unrecht in diesem Studentenwohnheim aufhalten , wenn der ursprüngliche Mieter während der Überlassungszeit nicht ortsanwesend wäre .

darf ich sowas annehmen?

Wenn es grundlegend keine Vermietererlaubnis für eine Untervermietung / Fremdüberlassung des Wohnraumes gibt , kannst Du ganz schnell an die frische Luft gesetzt werden wegen nicht gedulteter Nutzung der Sache . Selbiges gilt gleichzeitig für den ursprünglichen Mieter im Rahmen einer fristlosen Kündigung wegen unzulässiger Untervermietung oder Überlassung des Wohnraumes . Das würde ich mir daher vorab sehr gründlich überlegen .

Wo soll dann die post von der bank etc hin?

Richte Dir an Deinem ( vorübergehenden ) Aufenthaltsort dann ggf. ein Postfach nebtst zugehörigem Nachsendeauftrag ein , bzw. informiere Deine wichtigsten Geschäftskontakte entsprechend von Deiner neuen Anschrift ans Postfach .

Und was ist mit dem einwohnermeldeamt?

Da wäre dann zunächst mal zu schauen , ob man als Hauptwohnsitz nicht ggf. die Anschrift der Eltern beibehalten könnte . Ansonsten wäre der regional zuständigen Ausweisbehörde zumindest der momentane Aufenthaltsort ( Ort , PLZ , Straße & Hausnummer ) zu benennen .

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