Antwort
Es spielt keine Rolle wer im Kaufvertrag steht, wer Halter, Versicherungsnehmer oder Darlehensnehmer ist, es kommt darauf an, von welchem Geld das Fahrzeug bzw die Raten bezahlt worden sind und welchen Ausgleich der Partner dem entgegen gebracht hat
Hat der eine die Raten fürs Auto bezahlt und der andere Miete und Lebensmittel in gleicher Höhe, dann gehört euch das Auto jeweils zur Hälfte