Servus Community,

ich bin mir ja eigentlich sicher, dass Radfahrer, die auf dem nebenher führenden Radweg eines Kreisverkehrs fahren, Vorrang vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen haben. Stimmt das, oder irre ich da doch?

Und ne kleine Nebenfrage: Wenn die Situation nicht ganz eindeutig ist, ob der Radfahrer den Kreisverkehr verlässt oder nicht, weil die Wegführung schlecht gemacht ist (so wie in der Skizze skizziert), darf der Radfahrer trotz allem kein linkes Handzeichen geben, oder?

Vielen Dank und viele Grüße