Mein geschiedener Mann ist verstorben er hat das gemeinsame Testament nicht geändert, nun wäre die Erbschaft auf seine Geschwister zurückgefallen ich hab eine eidesstattliche Erklärung abgegeben dass die Erbschaft laut Testament stattfinden soll. dies hat das Gericht nun anerkannt. jetzt zeigen die Erben ihr wahres Gesicht und stellen die Geschwister und mich mich so dar dass Sachen aus dem Haus entnommen wurden ohne ihr Einverständnis obwohl die Geschwister vom Gericht ein Schreiben bekamen dass sie die rechtsmässigen Erben sind. bevor das Gericht die eidesstattliche Erklärung anerkannt hat.

nun möchte ich die Erklärung zurück nehnen, da ich nun das wahre Gesicht der jetzigen Erbe sehe, es wäre auch nicht im Sinne meines verstorbenen Exmanns.

gibt es da eine Möglichkeit...

MFG

karin Stannek

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