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Antwort
Kinobesucher zwischen 12-13 dürfen nur in Kinoveranstaltungen die bis 20 Uhr (Filmende) gehen.
Diese zeitliche Begrenzung kann aufgehoben werden, indem eine personensorgeberechtigte (z. B. Eltern) Person das Kind begleitet. Alternativ darf auch eine Erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt werden, dazu wird der von einer personensorgeberechtigten Person ausgefüllte Erziehungsauftrag benötigt.
Dennoch bleibt die entsprechende Altersfreigabe der Filme bindend!
Das heißt, ein Kind, das zwischen 12 und 13 Jahren alt ist, darf auch über eine Erziehungsbeauftragung oder durch Begleitung eines Elternteiles NICHT in eine Filmaufführung mit der FSK 16 oder FSK 18 gehen.