Ein "nicht gefallen" ist kein Reklamationsgrund. Wenn du dir Klamotten in einem Geschäft kaufst, dann kannst du sie eigentlich auch nicht zurück geben nur weil sie dir nicht gefallen. Der Verkäufer nimmt sie dann wenn nur aus Kulanz zurück wenn kein Mangel vorliegt. 

Bei einer Wimpernverlängerung ist das aber noch ein bisschen schärfer, da eine Geldzurückgabe ja ein Verlust wäre. Denn die Arbeitzeit kann keiner ersetzen, und die Wimpern können auch nicht zurück gegeben werden um dass sie wiederverwendet werden können. 

Vor allem wieso fällt dir erst nach 9 Tagen auf dass es dir nicht gefällt? Haben dir irgendwelche Jungs gesagt dass es sch*** aussieht? ;) 

Also die Chance dein Geld zurück zu bekommen ist schlecht, sofern kein Mangel vorliegt, bzw. du ernsthafte Probleme (entzündetes Auge etc. pp.) hast. 

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