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Antwort
man darf schon lange keine 125ccm mehr mit einem Autoführerschein fahren.
Genauer gesagt, Führertscheininhaber deren Führerschein vor dem 01 April 1980 ausgestellt wurde, dürfen das.
125ccm sind auch Krafträder für die Führerscheinklasse A1 benötigt wird und nicht AM.
Was es genau bedeutet findest Du leicht raus, wenn Du einen Blick in Dein Fahrschulbuch wirfst oder mal im Netz ein wenig suchst:
http://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/motorradfahren-mit-dem-autofuehrerschein.html