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Antwort
Zu einer Heizungsanlage gehört i.d.R. nur das, was im Bauvertrag vereinbart wurde.
Je unkonkreter, diffuser die Bauleistungsbeschreibung, je weniger rechtlich belastbare Handhabe hat der Bauherr gegenüber dem Anbieter.
Daher werden von GU/GÜ gern allgemeine Floskeln verwendet, damit man sie später nicht am Ohr zupfen kann ;-)
Empfehlenwert die Planungsunterlagen/ Dimensionierung der Heizungsanlage zum Vertragsbestandteil machen. Gleichzeitig eine vom Anbieter zu gewährleistende Anlagenaufwandszahl vereinbaren.
Ich plane keine Anlage ohne Schlamm- und Schmutzabscheider.