dein ganzer Text ist ja soweit verständlich, aber es ist nun mal wie es ist. Es ist und bleibt ein Listenhund, eben wegen der Halter die Beißvorfälle hatten. Auch in anderen Bundesländern steht er auf der Liste. Du brauchst ein eingezäuntes Grundstück, den Wesenstest und den Sachkundenachweis. Je nach Bundesland brauchst du für Listenhunde ein sauberes pol. Führungszeugnis und das 18. Lebensjahr muss vollendet sein. Schau bitte in die Hundeverordnung der einzelnen Bundesländer nach. Frag deine Gemeinde, was die von dir verlangen, ist nämlich auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wenn du Glück hast steht er auf der Liste 2. Also was du an Steuer und der gleichen zahlen musst sagt dir deine zuständige Behörde

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