Unser Mieter verlangt per anwaltlichem Schreiben das Anbringen eines eigenen Briefkastens im Eingangsbereich, obwohl ein ausreiechend großer Briekasten zur Nutzung zweier Parteien am Eingangsbereich des Hauses angebracht ist. Er begründet es mit der Wahrung des Postgeheimnisses und Wahrung seiner Privatsphäre. Außerdem führt er an, das es zwischen ihm als Mieter und dem Vermieter inzwischen zu zu großen Differenzen gekommen ist. Diese Differenz besteht im wesentlichen aus der Ankündigung einer Mieterhöhung, welche kürzlich erfolgt ist.