@ Hallo, habe heute ein Schreiben vom Amtsgericht XXX bekommen. Es steht im Schreiben exakt so: NAME: XXXX ANSCHRIFT: XXXX wird gemäß § 200 InsO und nach rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung AUFGEHOBEN: MEINE FRAGE: Heißt es, das die Wohlhaltensphase angefangen hat oder versteh ich es falsch. Für Eure Antworten danke ich im Voraus! Gruß