Hallo, ich habe mein geringfügiges Arbeitsverhältnis ( 450€ Job ) per Mail am 28.07.2016 zum 31.07.2016 gekündigt. Am 09.09.2016 bekam ich Post von meinem ehemaligen Arbeitgeber. Aus dem Schreiben geht hervor, dass ich 21,14 Minusstunden auf meinem Stundenkonto habe, welche bereits bezahlt wurden. Ich soll nun entweder die Stunden abarbeiten oder den Negativsaldo zurückzahlen. Die Minusstunden gehen meiner Meinung nach nicht auf meine Konto, da vertraglich eine montaliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart ist, ich aber oft für weniger Stunden eingeteilt wurde. Ist es rechtens die Stunden nach Kündigung nachzuarbeiten? Falls nicht, muss ich den Negativsaldo zurückzahlen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.