Ich werde gerade meine Arbeit wechseln. Ich habe meinen neuen Vertrag erhalten aber ich verstehe nicht ganz den Paragraf über Kündigung usw.
"Nach Ablauf der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung und unter Berücksichtigung der bestehenden Beschaftigungsdauer mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Nach einer ununterbrochenen Beschäftigung bei der Gesellschaft von mehr als fünf Jahren betragen die beiderseitigen Kündigungsfristen:
über 5 Jahre 4 Monate
über 8 Jahre 5 Monate
über 10 Jahre 6 Monate
jeweils zum Ende eines Kalendermonats." Finden Sie das in Ordnung? Helfen Sie mir bitte das gut nachvollziehen . Danke