Wir haben eine Buderus Heizung, die 25 Jahre alt ist und noch sehr gute Werte hat.

Für diese Heizung haben wir bisher das Nachfüllwasser (wegen Verdunstung) für die zwei Heizkreise (Fußboden und Heizkörper) immer über einen normalen Gartenschalauch aus einem Wasserhahn zugeführt.

Nun hat uns der Monteur erzählt, dass diese Art der Wasserzuführung mit der Treinkwasserverordnung vom November 2011 verboten wurde. Es müsste dafür eine Nachrüstung mit ca. 450,- Euro Kosten erfolgen.

Kann mir jemand sagen ob dies richtig ist, und wenn ja, wie strikt dieses Verbot wohl ist. Mir will es nicht in den Kopf was das Ganze mit dem Trinkwasser zu tun hat. Schließlich fülle ich von Zeit zu Zeit nur normales Leitungswasse dem Heizkreislauf und nicht dem Trinkwasserkreislauf zu.

Vielen Dank für die Hilfe.