Ich bin inzwischen 60 Jahre alt und habe einen GdB 50 aufgrund einer Hirnblutung vor 7 Jahren und mittlerweile 3 Bandscheiben-OPs, die letzte im Januar. Vor mehr als 2 Jahren habe ich die Rente beantragt und wg. teilweiser Erwerbsminderung bekomme ich (nach langem Hin und Her) etwas. Nach meinem Widerspruch musste ich zum Gutachter ("An Ihrer Stelle würde ich mir keine Sorgen machen!"), der mich dann aber in seinem Gutachten nach vier (!) Monaten arbeitsfähig sieht. Dann ging es 3 Wochen in die Reha, wohl als weitere Begutachtung. Lt. Blatt 1a des Entlassungsberichts kann ich unter 3 Stunden in meiner letzten Tätigkeit, aber 6 Stunden und mehr in anderen arbeiten, inkl. Schichtarbeit. Einige Seiten weiter steht in der Zusammenfassung, dass "aus neurologischer Sicht die letzte berufliche Tätigkeit nur 3 bis unter 6 Stunden" ausgeübt werden kann. "Leichte körperliche Tätigkeiten auf dem allg. Arbeitsmarkt ... 6 Stunden und mehr." Diese und weitere Fragwürdigkeiten wollte ich von der DRV erklärt haben. Die hatte in der Zeit zwischen Rehabericht und meiner Anfrage meinen Widerspruch an die zuständige Stelle gegeben, die ihn ablehnte.

Ich bin zwar mit dem VdK im Gespräch, möchte aber auch anderes hören.