Seit einer kürzlichen Änderung der Ärztleordnung - glaube ich - ist eine Facharztausbildung (auch Allgemein) vorgeschrieben um sich als Vertragsarzt in eigener Praxis "niederzulassen". Ist das so zu verstehen, das man ohne Facharzt-Weiterbildung lediglich nicht über Krankenversicherung abrechnen darf? Sich also sehr wohl niederlassen kann, dann aber lediglich "privat" berechnen kann?

(Bedenkt: Das soll kein Aufruf zur Diskussion über Sinn oder Unsinn dieser Regelung sein!!)