Arzt: Niederlassung (Praxis) OHNE Facharztausbildung?
Seit einer kürzlichen Änderung der Ärztleordnung - glaube ich - ist eine Facharztausbildung (auch Allgemein) vorgeschrieben um sich als Vertragsarzt in eigener Praxis "niederzulassen". Ist das so zu verstehen, das man ohne Facharzt-Weiterbildung lediglich nicht über Krankenversicherung abrechnen darf? Sich also sehr wohl niederlassen kann, dann aber lediglich "privat" berechnen kann?
(Bedenkt: Das soll kein Aufruf zur Diskussion über Sinn oder Unsinn dieser Regelung sein!!)
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