Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich im voraus für Ihre Zeit und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich werde für 6 Monate im Ausland studieren und habe deswegen die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Ich habe seit 6,5 Jahren einen Niederlassungserlaubnis. Ich erfülle alle Voraussetzungen für die Einbürgerung bis auf die 8 Jahre Bedingung, die man in Deutschland rechtmäßig leben muss. Wenn besondere Integrationsleistungen existieren verkürzt sich die Frist auf 6 Jahre. Nun: Ich habe mein Abitur gemacht und ich studiere erfolgreich. Ich kann perfekt deutsch in Wort und Schrift.

Nun kommt mir ein Bescheid, dass die Einbürgerung abgelehnt wurde. Grund: Ich hätte eine Anzeige die die Einbürgerung nicht möglich machen würde. Die Anzeige war ein Witz und das Verfahren wurde auch sofort eingestellt. Ich wurde nicht verurteilt usw. Kann eine läppige Anzeige mir meine Wege blockieren? Danke für die Antwort!