Kurz die Fakten:

  • im Mietvertrag steht Nutzung eines Gartenanteiles
  • Rasenmäharbeiten und Unkraut zupfen gehören auch zu meinen Pflichten (Ich denke aber, dass beschränkt sich auf den Garten und die Beete)

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich für das Unkraut jenseits der einfriedenden Bepflanzung in einer gepflasterten Wasserrinne auch zuständig bin...

Wir wohnen auf einem Eckgrundstück, dass mit einer unschönen Bepflanzung direkt an den Straßen angrenzt. Das heißt, da gibt es keine Bürgersteige oder dergleichen. Lediglich eine gepflasterte Wasserrinne umgibt unser Grundstück. Und in dieser wuchert das Unkraut ohne Ende.

Unsere Nachbarschaft macht alles sauber, sowohl Eigentümer als auch Mieter. Allerdings leidet keiner dieser Nachbarn an einer gepflasterten Wasserrinne. Die haben lediglich Begrenzungssteine und damit nur eine Fuge, die sie cleanen müssen.

Für den Fall, dass hier jetzt moralische Aspekte der Nachbaschaftspflege aufgetischt werden: Ich habe sehr wohl vor, diesen Missstand zu beheben. Allerdings interessiert mich die Rechtslage und Eure Meinung dazu.

Viele Grüße