Hallo liebe Mitglieder , bin am verzweifeln kann mir die Nutzung entzogen werden wenn ich mich nicht beuge mit dem neuen Eigentümer einen Vertrag abzuschließe für die Gartennutzung , was nicht vor 25 Jahren in dem Mietvertrag vereinbahrt wurde . Es wurde auch kein neuer Mietvertrag gemacht mit dem heutigen Eigentümer . Zu jeder Wohnung gehört über den Jahren ein Gartenstück . Dieses wurde dann schriftlich von der Gemeinde noch nach der Veräußerung des Objektes belegt. U.a. Die Gartenaufteilung wurde unter allen Mietern (4)selber aufgeteilt und da es keine Streitigkeiten gab zu der Aufteilung , sah er sich nicht veranlaßt ein zugreifen und dieses im Mietvertrag fest zuhalten. Weil der Eigentümer allenanschein Geldsorgen hat und uns als Mieter nur benutzt um an Geld zu kommen , fällt dennen ein nach 5 Jahren als Eigentümer Nutzungsgeld für die Fläche haben zu wollen ! Bisher wurde es stillschweigend geduldet und nach Jahren sollen wir alle bezahlen für die Nutzung (ab Jan.11) Pro Monat von 50 - fast 200 Euro monatlich !!! Hätte er uns nicht nach dem Erwerb gleich ansprechen können über sein Anliegen , er hat es ja Jahrelang kostenfrei geduldet !
stillschweigendes Duldungsrecht - untersagen des Nutzungsrechtes
Mietrecht
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