Ich habe jetzt diesen Text gemacht

Hiermit möchte ich mich zu dem Vorwurf die folgende Straftat „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (Par. 308/I – IV StGB)“ begangen zu haben äußern. Am Mittwoch den 05.05.2010 bin ich mit meinen zwei Freunden zum Real gegangen, wir haben zwei Dosen Insektenspray gekauft (eine haben Sie konfisziert). Ich möchte hiermit noch sagen dass Insektenspray kein Sprengstoff ist und der Vorwurf „ Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ nicht den Tatsachen entspricht. Zuletzt möchte ich mich noch für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.

ist das gut so oder soll ich es noch ändern???

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