Weiß jemand, ob es ein Verfahren gibt, mit dem man veranlassen kann, dass ein polizeilicher Bericht überprüft und/oder korrigiert wird, wenn das Protokoll der Polizei nachweislich falsche Angaben enthält, die der Polizist selbst aufgenommen hat. Es handelt sich also nicht um falsche Zeugenangaben, sondern tatsächlich falsche Berichterfassung. Beispiel: Ein Auto kommt von der Strasse ab. Es gibt keine Zeugen. Der Verunfallte kann wegen Bewustlosigkeit nicht befragt werden. Der Polizist schreibt in sein Protokoll: "Der Kraftfahrzeugführer hat die Fahrbahn verlassen, weil er das Lenkrad verrissen hat."
Falls von belang: Es geht um das Bundesland Bayern.