Muss man den Urlaubsantrag eines bestimmten Kollegen/einer bestimmten Kollegin unterschreiben zwecks Urlaubsvertretung? Ich meine damit, muss die Unterschrift auf dem Urlaubsantrags-Formular auch wirklich erfolgen oder reicht es, wenn ein Mitarbeiter als Urlaubsvertretung vom Vorgesetzten bestimmt wird? Hintergrund: die Unterschrift wurde in den letzten Jahren nicht geleistet, der Arbeitgeber hat dieses stillschweigend geduldet.

Gibt es dafür arbeitsrechtliche Grundlagen oder eventuelle Gerichtsurteile, wenn ja, welche?