Seit 01.01.2012 besteht ja die Sozialversicherungspflicht auch für ein Duales Studium, da ja eine Ausbildungsvergütung bezahlt wird. Meine Tochter wird ab Herbst ein duales Studium beginnen und da ich Beamter bin, ist sie bis zum Ende des Studiums (= max. Ende Kindergeld) beihilfeberechtigt (80%). Bei der TKK teilte man mir nun mit, dass es einmalig möglich wäre sich auf Antrag (bei einer GKV) für die Zeit des Studiums von der gesetztlichen Krankenversicherung (GKV) freistellen zu lassen und nach Ende des Studiums problemlos wieder in eine GKV wechseln kann. Der Ausbildungsbetrieb dagegen besteht auf die Versicherung in der GKV. Kennt sich jemand damit aus?