Hallo, ja wie soll ich anfangen……. Ich habe im November 2013 einem älteren Herrn und seiner Tochter einen guterhaltenen Gebrauchtwagen für 1000,- € verkauft. Ich habe mich breitschlagen lassen das er erst mal 500,-€ anzahlt da er nur eine kleine Rente bezieht und seine Tochter auch nur Harz4 bekomme. Restbetrag 250,-€ am 01.12.2013 und 250,-€ am 01.01.2014.Im Kaufvertrag wurde alles festgehalten. Auch habe ich den KFZ Brief und noch 2 Autoschlüssel einbehalten. Im Kaufvertrag (ein Vordruck von ADAC) ist auch festgehalten „Das Auto bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.“ An dem Auto war ein kleiner Blechschaden den er selbst beheben wollte, habe noch die die Spraydosen mit der Orginalfarbe im Fachhandel gekauft und im dazu gegeben. Dies wurde auch schriftlich im Vertrag festgehalten. Ja und wie es nun so halt ist……. er bezahlt nicht mehr, ich werde nun von dem Herrn nur vertröstet, er habe zur Zeit kein Geld und kann keine Zahlung leisten. Es sind unvorhergesehene Sachen eingetreten das er nun einen neuen Kostenplan aufstellen müsste und ich doch warten solle. Ich war nun heute bei der Polizei und habe Anzeige wegen Betrügerischer Absicht erstattet. Der Beamte hat diesen Herrn dann auch angerufen, das aber nicht fruchtete. Er habe kein Geld und weiß nicht wann er bezahlen kann, schließlich könne er nichts für seine wirtschaftliche Lage. Nun fragte ich den Beamten ob ich das Auto abholen könnte und es so lange bis es bezahlt ist bei mir in die Garage stellen darf. Der Beamte meinte „nein“ ich würde eine Straftat begehen , da der Käufer im Brief eingetragen sei und er der Eigentümer sei. Was soll dann eine Klausel im Kaufvertrag „Das Auto bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.“

Was würdet ihr in diesem Fall reagieren?

Ihr dürft mir auch meine Blödheit an den Kopf werfen. Habe mein Mutter Theresa Syndrom mittlerweile abgelegt .