Angenommen es liegt ein "Berliner Testament" vor. Ein Ehepartner ist verstorben. Der andere erbt. Dem Schlusserben ist eine Kopie des Testaments zugesandt worden. Alles korrekt.
Jahre später stirbt der zweite Ehepartner. Findet automatisch eine zweite Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht statt? Kann der Schlusserbe den Erbfall einfach auf sich zukommen lassen, wird er auch dieses Mal automatisch informiert? Die Testamentskopie aus der ersten Testamentseröffnung von vor vielen Jahren ist unterdessen verloren gegangen. Spielt das eine Rolle?