als Ergänzung der guten Ausführungen möchte ich noch hinzufügen, dass die ersten drei der letztn fünf Zahlen der Kennbuchstabe des Kreiswehrersatzamtes sind, an dem der jeweilige gemustert wurde. Z.B. 070882-B-60118 -->601= Kreiswehrersatzamt Ansbach. Bei den letzten beiden Zahlen muss ich allerdings auch passen.

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Auch wenn die Frage noch nicht konkretisiert ist, noch ein paar Richtigstellungen. Aktueller Sachstand ist, dass Feldwebelanwärter so in die Laufbahn eingesteuert werden müssen, dass sie noch vor Ablauf von 12 !!! Monaten zum Fw befördert werden können. Die Regelstehzeit vom Fw zum OFw beträgt 2 Jahre. Zum HFw wiederum 2 Jahre. Zum StFw kann dann befördert werden, wer 16 Fw-Dienstjahre abgeleistet hat. Beförderung zum OStFw nach weiteren 12 Mon möglich, wenn man die entsprechenden Beurteilungen vorweisen kann und frühzeitig die "Perspektive" bzw. Einplanung zum OStFw erhalten hat.

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