Hallo und guten Tag,
ich hätte eine Frage (oder ein paar) bezüglich einer in Kürze auslaufenden Kapitallebensversicherung.
Eckdaten:
- Altvertrag (vor 2005), Laufzeit länger als 12 Jahre, nicht steuerschädlich eingesetzt
- Versicherungsnehmer = Beitragszahler = Vater
- Versicherte Person = Tochter
Vater möchte, daß die nun auslaufende Summe direkt an Tochter ausgezahlt wird.
Nun meine Fragen:
Entstehen dadurch irgendwelche Nachteile? Zieht die Versicherung bei Auszahlung an die Tochter irgendwelche Steuern ab, die sie bei Auszahlung an den Vater nicht abgezogen hätte? (Einkommensteuer oder Schenkung/Erbschaftssteuer (Freibetrag für Erbschaft wird in 1000 Jahren nicht erreicht)) Falls ja, dann müsste die Tochter diese doch wieder zurückerstattet bekommen (im nächsten Jahr bei ihrer (Tochter) EkSt-Erkärung) oder? Könnte man diesen Abzug bei der Auszahlung schon verhindern (oder wird die Schenkungssteuer nicht gleich abgezogen?)?
Vorab danke für hilfreiche Antworten.