Hallo und guten Tag,

ich hätte eine Frage (oder ein paar) bezüglich einer in Kürze auslaufenden Kapitallebensversicherung.

Eckdaten:

  • Altvertrag (vor 2005), Laufzeit länger als 12 Jahre, nicht steuerschädlich eingesetzt
  • Versicherungsnehmer = Beitragszahler = Vater
  • Versicherte Person = Tochter

Vater möchte, daß die nun auslaufende Summe direkt an Tochter ausgezahlt wird.

Nun meine Fragen:

Entstehen dadurch irgendwelche Nachteile? Zieht die Versicherung bei Auszahlung an die Tochter irgendwelche Steuern ab, die sie bei Auszahlung an den Vater nicht abgezogen hätte? (Einkommensteuer oder Schenkung/Erbschaftssteuer (Freibetrag für Erbschaft wird in 1000 Jahren nicht erreicht)) Falls ja, dann müsste die Tochter diese doch wieder zurückerstattet bekommen (im nächsten Jahr bei ihrer (Tochter) EkSt-Erkärung) oder? Könnte man diesen Abzug bei der Auszahlung schon verhindern (oder wird die Schenkungssteuer nicht gleich abgezogen?)?

Vorab danke für hilfreiche Antworten.