Im Februar Kündigung erhalten.

Darauf hin bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und ALG 1 beantragt

Dann aber Sperre von 12 Wochen erhalten. OK akzeptiert und die Zeit überbrückt.

ALG 1 wäre dann ab dem 15.05.2021 bezahlt worden. Bin aber 4 Wochen vor dem 15.05.2021 krank geworden und habe AU erhalten. Dies auch an Agentur geschickt und auch an die Krankenkasse. Dann kam am 14.05.2021 Aufhebungsbescheid wegen: Keine Verfügbarkeit

  • Die Agentur hat dann zeitgleich an die KK Abmeldung geschcit. Mit dem Text: Abmeldung wegen Ende des Leistungsbezuges

Ich bin immer noch krankgeschrieben und hätte normal anspruch auf Krankengeld weill dann ab dem 27.05.2021 6 Wochen krank. Jetzt sagt aber die KK Sie muss prüfen ob ich in diesem Fall überhaupt Anspruch auf Krankengeld habe. Wer weiss wie das ist.

Also innerhalb der Sperrzeit krankgeschrieben worden weil ich ja auch keinen Job angehen konnte und nicht Arbeitsfähig bin

Kann mir der Krankgeld anspruch verwehrt werden?

Danke für eure Hilfe