Hallo,

Ich bin 17 Jahre alt und ich wurde im November 2013 (damaliges Alter 15 Jahre) von der Polizei erwischt, als ich ein Auto ohne Führerschein gefahren bin. Bei der darauffolgenden Gerichtsverhandlung bekam ich glücklicherweise "nur" 80 Sozialstunden aufgedrückt. Nun wurde ich Ende Juni diesen Jahres wieder beim Fahren ohne Fahrerlaubnis von der Polizei erwischt. Bei der Verkehrskontrolle gab ich zunächst falsche Personalien an, entschied mich dann jedoch, den Polizisten die richtigen Personalien anzugeben.

Nun habe ich heute vom Landratsamt einen Brief erhalten. In diesem Stand, dass das Angeben von falschen Personalien eine Ordnungswidrigkeit ist und ich eine Geldstrafe bis zu 1000 Euro zahlen muss.

Was für eine (realistische) Strafe werde ich erhalten, wenn die Gerichtsverhandlung bezüglich des (wiederholtem) Fahren ohne Fahrerlaubnis stattfindet?