Hallo. Ich habe vor paar Tagen mein Jahrespraktikum als Verkäufer abgeschlossen,und habe heute mein Bescheinigung bekommen.Dort hat man mir dies ausgefüllt "Im absolvierten Praktikum sind der Praktikantin/dem Praktikanten1 die grundlegenden beruflichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen des Berufs Verkäufer vermittelt worden."

Mein Freund hat im anderen Betrieb auch eins bekommen(ebenfalls Jahrespraktikum für FHR),aber mit Punkt 2. "Das Praktikum wurde nach Anlage 1 der Praktikum- Ausbildungsordnung (Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife - BASS 13 - 31 Nr. 1) in der Fachrichtung: absolviert.".

Jetzt stell ich mir die Frage ob bei mir alles richtig!!!!??? ausgefüllt wurde?. Ich möchte im Wintersemester studieren, und ich möchte nicht wegen sowas danach Probleme haben. Leider habe ich im Internet keine Information darüber gefunden. Habe ich mit dem Punkt 1 mein Volles FHR? oder muss ich ins Betrieb gehen und mir neues Bescheinigung mit Punkt2 ausllen lassen?.

Danke an alle.