Antwort
Nach dem Gesetz ja, aber ein beauftragter Gerichtsvollzieher wird eine fruchtlose Pfändungvollziehen - wenn keine anderen Werte vorhanden sind.In der drauffolgenden eidesstattlichen Versicherung, das kein Vermögen in Bar-und Sachwerten vorhanden ist, ordnet das Schuldnergericht an, das Auto zu verschrotten, oder Teileverkauf, Kündigung der Versicherung u.Steuer.Ist die Begleichung der Schulden durch geringe Raten nicht möglich, eine Pfändung des Einkommen bis zum Selbsterhalt auch ausgeschlossen, folgt die private Insolvenz