Kam mit meiner Familie mit dem PKW aus dem Urlaub (Tirol) zurück. Beim Ausladen des Gepäcks fiel mir meine Gleitsichtbrille auf den Boden. Da ich gerade einen Koffer in beiden Händen hatte, musste ich diesen erst abstellen, um die bis dahin unversehrte Brille aufheben zu können.In diesem Moment trat meine 27-jährige Stieftochter, in der Absicht, mir beim Ausladen helfen zu wollen , an den PKW und auf die Brille -Totalschaden! Der Schaden wurde per Foto durch meine Stieftochter dokumentiert u. Schadensmeldung an ihre Haftpflicht-/Hausratversicherung Allianz erledigt. Meine Stieftochter als Versicherungsnehmerin erhielt folgende Mitteilung:"Wir haben geprüft,ob Sie für den Schaden verantwortlich sind.Nach unseren Feststellungen sind Sie nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.Wenn sich der Anspruchsteller wieder an Sie wendet, informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich." Ich als Geschädigter erhielt von der Allianz folgende Mitteilung: "Wir haben geprüft, ob Ihre Schadenerstazforderung nach den gesetzlichen Bestimmungen begründet ist.Dabei hat sich ergeben, dass dies nicht der Fall ist. Für ein Verschulden unserer Versicherungsnehmerin liegen keine Anhaltspunkte vor. Sie musste nicht damit rechnen, dass Ihnen die Brille beim Ausladen des Gepäcks aus dem Fahrzeug herunterfällt." Da ist man erst einmal sprachlos.Wozu - bitte schön - ist dann eine Haftpflichtversicherung da? Sollte man zunächst den Verbraucherschutz einschalten oder bspw. die Zeitschrift "Super Illu" um Hilfe bitten? Bin auf Ihre Meinungen und Tips gespannt. Wer hatte einen ähnlich gelagerten Streitfall mit einer Versicherung?