Ich hatte meine Gleitsichtbrille in einerm Restaurant auf den Tisch abgelegt um mir Augentropfen in Auge zu geben durch Unachtsamkeit mit den auf Ihren Arm befindlichen Anoraks hatte ein Gast diese vom Tisch „gefegt“. Da dieser im Aufbruch war ist er durch den weiteren Schritt den dieser machte auch noch auf die Brille getreten.

Hierdurch brach der rechte Brillenbügel und das rechte Glas wurde beschädigt. Das er dies nicht absichtlich machten war mir bewusst. Jedoch hatte dieser den Schaden durch Unachtsamkeit hervorgerufen und mir zugesichert, dass Sie die Kosten die mir entstehen begleichen werden. Da die Brille nicht mehr zu reparieren war, musste ich mir eine Neue anfertigen lassen. Er hatte den Schaden seiner Haftpflichtversicherung anzeigt. Diese will nun von mir die Alte Rechnung der beschädigten Brille haben, die ich nach 3 Jahren nicht mehr vorlegen bzw. beschaffen kann. Nun meine Frage kann die Haftpflichtversicherung sich weigern einen Teil zu begleichen? Die Neue Brille hatte 723 Euro gekostet.