Morgen wollten wir mit der Bahn von Stuttgart nach Recklinghausen fahren, um dort ein Auto zu kaufen, dass wir im Auto-Scout gesehen haben. Der Händler hat uns schriftlich bestätigt, dass das Auto bis 23.02.2013 für uns reserviert ist. Insgesamt haben wir ca. 200.- Auslagen für Ticket, Kennzeichen und anderes ausgegeben. Heute erfahren, wir, dass das Auto schon verkauft ist.

Ist durch die schriftliche Reservierungsbestätigung ein Kaufvertrag zustande gekommen? Können wir die Auslagen zurückfordern?

Frdl. Grüße Sauerzapf