Situation: Scheidung nach 19 Jahren Ehe; die Exfrau 41 Jahre alt. Kinder sind nicht zu versorgen. Da der Exmann gut verdient, vermeidet sie es, eine Arbeit aufzunehmen und lebt lieber vom Unterhalt. Da sie keine Erwebsbemühungen nachweisen kann, kürzt der Exmann nach 3 Jahren den Unterhalt um die Hälfte. Damit gibt sich die Exfrau so lange zufrieden, bis sie 53 Jahre alt ist. Dann klagt sie und bekommt wieder den vollen Unterhalt zugesprochen, weil sie nun "für den Arbeitsmarkt zu alt" ist. Der Exmann muss bis zu seinem/ihrem Lebensende weiter zahlen. Erfunden? Nein - Tatsache! Dazu würde ich gerne Ihre Meinung erfahren ...