Hallo,

ich finde sowas bei http://www.digitalwaagen-shop.de
interessant: http://www.bosche.eu/info

die Waagen werden als 'eichfähig' beschrieben,
Kosten etwa 300 EUR, mit Eichung etwa 60 EUR mehr.

Streng genommen sind die Waagen gar nicht geeicht
sondern MID-konform, das ist das Selbe, nur neuer Begriff,
rechtlich wird das gleichgestellt.

Ich sehe Waagen für Paketversand nicht unbedingt als
eichpflichtig an; nur beim Versender (z.B. Post/DHL) wo
nachgewogen wird, müssen die Waagen geeicht sein. Aber
wenn der Spediteur das so im Kleingedruckten fordert und
vielleicht sogar kontrolliert muss man das halt machen.
Ich sehe in dem Zweck keinen geschäftlichen Verkehr, also
auch keine Eichpflicht.

Wichtig: Die Anschaffung einer Waage, die im geschäftlichen
Verkehr eingesetzt wird (und somit eichpflichtig ist), muss
innerhalb von 6 Wochen dem Eichamt angezeigt werden.
Die Eichgültigkeitsdauer beträgt 2 Jahre, danach muss die
Waage erneut geeicht werden.

Gruß! Ulf