Hallo mir würde Anfang 2017 meine Handys nach einer Kontrolle abgenommen, hab mein Urteil bekommen für meine Tat etc soweit so gut

Nun hab ich meine Handys zurück bekommen und keins lässt sich starten und ist somit nicht mehr nutzbar

Kann ich jetzt eine Entschädigung oä anfordern? denn als ich mein Handy abgegeben hab hat 1 Handy aufjedenfall noch funktioniert