Hallo,

ich habe 2018 meine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann recht passabel abgeschlossen und nun im Jahr 2021 eine 2. Ausbildung als Automobilkaufmann begonnen.

In meinem aktuellen Ausbildungsvertrag wird die vorhergegangene Ausbildung nicht erwähnt bzw. nicht angerechnet.

Meine Frage wäre nun, ob die Möglichkeit bestünde die Ausbildung zum Automobilkaufmann zu einem späteren Zeitpunkt noch abkürzen zu können, trotz des bereits unterschriebenen Vertrages.

Gruß

Lucas