Guten Tag,

letzten Monat hat mein Vater für mich ein Mietverhältnis gekündigt (Er war im Mietvertrag als Mieter eingetragen). Meine Vermieterin ist vor einem Jahr verstorben, sodass er die Kündigung an die Erbengemeinschaft, aber an die Adresse einer Erbin geschickt hat. Leider bekomme ich von ihr keine Rückmeldung zu dem Thema. Ich habe jetzt Bedenken, dass die Kündigung nicht rechtskräftig ist, weil wir diese nicht an beide Erben geschickt haben. Reicht es diese im Namen der Erbengemeinschaft an eine Erbin zu schicken oder hätten wir diese doppelt schicken müssen? Falls es an beide Erben gehen muss, habe ich leider ein Problem, weil bereits die Frist vergangen ist, sodass ich jetzt einen Monat länger im Mietverhältnis stehen würde. Außerdem befindet sich mein Vater mittlerweile für einen Monat im Urlaub, sodass wir die zweite Kündigung auch nicht zeitnah nachholen können. Würde da auch eine Kopie der Kündigung reichen?

Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Danke